Kann ich beim Anbieterwechsel meine Rufnummern behalten, und wie lange dauert die Portierung?
Schweizer Rufnummern können bei einem Anbieterwechsel in der Regel portiert werden. Für die Planung sind etwa 14 Arbeitstage sinnvoll, doch der verbindliche Termin hängt von vollständigen Angaben und der Bestätigung der Provider ab.
Die kurze Antwort
Ja, bestehende Schweizer Rufnummern können beim Anbieterwechsel in der Regel mitgenommen werden. BITS rechnet für die Planung mit ungefähr 14 Arbeitstagen, aber das ist keine Garantie oder allgemeine Providerfrist. Bei Rufnummernblöcken ist eine Teilportierung providerabhängig; häufig wird der gesamte zusammenhängende Block portiert.
Die Rufnummer bleibt, der Anbieter ändert
Das Schweizer Fernmeldegesetz verpflichtet Anbieter, die Nummernportabilität sicherzustellen. Damit können Sie Ihre bekannte Geschäftsnummer grundsätzlich zu einem neuen Telefonieanbieter mitnehmen.
Die Portierung hebt bestehende Verträge jedoch nicht automatisch ohne Folgen auf. Mindestlaufzeiten, Kündigungsfristen oder offene Kosten können weiterhin gelten. Kündigen Sie den alten Anschluss deshalb nicht vorschnell selbst. Üblicherweise beauftragen Sie den neuen Provider mit der Portierung und erteilen ihm eine unterschriebene Vollmacht.
Firmenname, Adresse und Vertragsinhaber müssen mit den Daten des bisherigen Providers übereinstimmen. Bereits kleine Abweichungen können zu einer Rückfrage oder Ablehnung führen.
14 Arbeitstage sind ein Planungswert
Für normale Geschäftsrufnummern arbeitet BITS mit rund 14 Arbeitstagen als praktischem Planungswert, gerechnet ab vollständigen und korrekt unterschriebenen Unterlagen. Diese Zeit ist weder eine gesetzliche Frist noch eine Garantie.
Der tatsächliche Ablauf hängt von beiden Providern und der Anschlussart ab. Mehr Zeit kann nötig sein bei:
- abweichenden Vertrags- oder Firmendaten
- fehlenden Unterschriften oder Vollmachten
- laufenden Vertragsbindungen
- grossen oder unklar dokumentierten Rufnummernblöcken
- Sonder- und Mehrwertdienstnummern
- einem gewünschten Termin ausserhalb der verfügbaren Zeitfenster
Erst die Bestätigung des neuen Providers macht den Umschalttag belastbar.
Rufnummernblöcke müssen separat geklärt werden
Viele Unternehmen besitzen nicht nur eine Hauptnummer, sondern einen zusammenhängenden Block für Durchwahlen. Solche Blöcke werden in der Praxis häufig vollständig portiert, weil Zuteilung und Routing als Einheit verwaltet werden.
Eine Teilportierung ist aber nicht generell ausgeschlossen. Winet nennt beispielsweise Teil- und Komplettportierungen als mögliche Leistungen. Ob einzelne Nummern aus einem Block herausgelöst werden können, hängt vom bisherigen und neuen Provider sowie von der Art der Nummernzuteilung ab. Vor dem Auftrag muss geklärt sein, welche Nummern aktiv bleiben, welche portiert und welche nicht mehr benötigt werden.
So bereiten Sie den Wechsel vor
Erstellen Sie zuerst eine vollständige Nummernliste und ordnen Sie Hauptnummer, Durchwahlen, Fax, Türsprechstellen und Alarmanschlüsse zu. Prüfen Sie danach Vertragsinhaber, Kündigungsbedingungen und den gewünschten Umschalttag.
Vor der Portierung sollte die neue Telefonanlage mit temporären Nummern getestet sein. Am Umschalttag prüfen Sie eingehende und ausgehende Gespräche, Rufnummernanzeige, Rufgruppen und Umleitungen. Für wichtige Nummern sollte ein Ausfallziel vorbereitet sein. Der Beitrag Telefonie bei Internetausfall zeigt geeignete Rückfallebenen; Telefonie und VoIP ordnet die Portierung in das Gesamtprojekt ein.
Quellen
- Gesetzliche Grundlage der Nummernportabilität
Schweizerische Eidgenossenschaft / Fedlex
Gesetzliche Grundlage für die Nummernportabilität.
- Informationen zur Rufnummernportierung bei sipcall
sipcall
Ablauf für Einzelnummern und Rufnummernblöcke.
- Portierungsinformationen bei Winet
Winet
Informationen zu Teil- und Komplettportierungen.